Parkscheibe Nachstellen ist nicht erlaubt

Parkscheibe Foto: VRD/Fotolia

Für den Umgang mit der Parkscheibe gibt es Regeln, die wohl nicht jeder Autofahrer kennt. Die wichtigste: Nachstellen ist verboten

Vor allem Innenstadt-Händler lieben sie: die Parkscheibe. Kunden können mit dem Auto einerseits direkt in Ladennähe halten, das Zeitlimit verhindert andererseits ein Dauerblockieren des Stellplatzes. Für Autofahrer bieten die kleinen Papp- oder Plastikkarten aber auch einige Fallstricke. Hier einige Tipps zur korrekten Bedienung.

Eingestellt wird nicht die aktuelle Zeit. Stattdessen darf zur nächsten halben Stunde aufgerundet werden. Der Zeiger muss dabei genau auf den Markierungsstreifen der Zeitskala zeigen, sonst können übellaunige Verkehrsüberwacher ein Bußgeld verhängen.

Nachstellen ist verboten

Verboten ist das Nachstellen der Parkscheibe. Weiterdrehen darf man die Skala nur, wenn man das Auto tatsächlich bewegt. Und zwar so weit, dass aus juristischer Sicht ein „neuer Parkvorgang“ eingeleitet wird. Andere Autofahrer müssen dabei ebenfalls die Chance haben, den Parkplatz zu bekommen.

Abgelegt werden muss die Parkscheibe nicht zwangsläufig hinter der Windschutzscheibe. Entscheidend ist, dass ein Kontrolleur sie sehen kann. Gültig sind übrigens nur die genormten blau-weißen Parkscheiben in der Größe 11 mal 15 Zentimeter. Seit 2005 sind neben den klassischen manuellen Modellen auch elektronische Parkscheiben erlaubt, die die Zeit beim Abstellen des Fahrzeugs automatisch speichert. Die Modelle müssen eine Typgenehmigung haben und gegen Manipulation von außen gesichert sein. „Mitlaufende Parkscheiben“ sind weiterhin verboten. Ebenfalls nicht erlaubt: Ein simpler Zettel mit der Ankunftszeit als Parkscheiben-Ersatz.

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