Pendler Eine Stunde Fahrtzeit ist nicht zu viel

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Auch wenn man in der Stadt eine Stunde bis zur Arbeit braucht, kann man keinen Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen.

Wer in einem Ballungsraum wohnt, muss längere Wege zur Arbeit in Kauf nehmen. Berufstätigen können in Großstädten Fahrtzeiten von bis zu einer Stunde zugemutet werden, darauf weist die Arag-Rechtschutzversicherung hin und führt ein Urteil des Finanzgerichts Hamburg an. Danach ist diese Fahrzeit zu wenig, um einen steuerbegünstigten Zweitwohnsitz anzuführen. Mehrkosten für eine Zweitwohnung können in diesem Fall nicht steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden.