Pkw-Anhänger Versicherung wird billiger

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Die teure Haftpflichtversicherung für Anhänger soll entfallen. Künftig werden Schäden über das Zugfahrzeug reguliert.

Gute Nachrichten für Besitzer von Anhängern. Die teure 50-Prozent Haftung wird aufgelöst und auf ein Minimum begrenzt. Unfallschäden zahlen in der Regel die Halter der Zugfahrzeuge. Damit werden Kfz-Anhänger wieder risikolos. Sie haften also künftig nicht mehr, wenn sie in einem Gespann fahren.

Dafür wird ine neue Norm im Straßenverkehrsrecht eingeführt, das „Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr“. Eine Haftung des Anhängers tritt nur ein, wenn dieser gefahrerhöhend wirkt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein abgestellter Anhänger sich auf abschüssiger Strecke selbstständig macht und einen Drittschaden verursacht. Haften muss der Eigentümer auch, wenn der Anhänger aufgrund eines technischen Defekts einen Schaden verursacht.

Mit der Neuregelung wird ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) korrigiert, dass von Automobilwirtschaft und Versicherer jahrelang massiv bekämpft wurde (Az.: IV ZR 279/08). So hatten der Verband der Versicherer GDV und der Verband der Automobilindustrie (VDA) schon für 2013 eine Neuregelung erwartet. Doch es sollte weitere sieben Jahre dauern, bis die Lobbyarbeit fruchtete.

Durch das BGH-Urteil war der Schadenaufwand in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung nach einem Unfall zwischen Zugfahrzeug und Anhänger im Verhältnis 50 zu 50 aufzuteilen. Der Versicherer des Zugfahrzeugs regulierte den Schaden zunächst zu 100 Prozent und nahm dann den Anhänger-Versicherer zu 50 Prozent in Regress. Für aus dem Ausland stammende Fahrzeuge musste über das Grüne-Karte-Abkommen Regressforderungen durchgesetzt werden.

Prämien werden drastisch sinken

Das führte zu deutlich höherem Verwaltungsaufwand und Schadenbelastung. „Vor allem Vermieter mussten deutliche Prämiensteigerungen hinnehmen, denn nach dem Urteil stand der Anhänger immer mit 50 Prozent in der Haftung“, so ein Experte eines großen Kfz-Versicherers aus Nordrhein-Westfalen. Branchenexperten vermuten, dass nun die Prämien für gewerblich genutzte Anhänger, vor allem im Flottengeschäft, stark fallen, während dies für private Wohnanhänger nur sehr moderat passieren soll. Hier waren in der Vergangenheit die Prämien nur marginal gestiegen.

Die R+V Allgemeine Versicherung AG hat ebenfalls angekündigt, dass sie ihre Prämien senken wird. „Wir werden die Haftpflichtbeiträge für Anhänger im aktuellen Tarif, der zum 1. Juli 2020 eingeführt wurde, kurzfristig absenken“, sagte Christian Hartrampf, Kfz-Versicherungsexperte bei der R+V. Das dürfte wohl auch für die Kravag Logistik gelten, die eine führende Rolle im deutschen Flottengeschäft spielt. Sie hatte im November 2011 als eines der ersten Unternehmen deutliche Prämienerhöhungen für Anhänger angekündigt und sich gleichzeitig stark aus dem Neugeschäft zurückgezogen.

Viele andere Flottenversicherer waren diesem Beispiel gefolgt. Zeitweilig gab es daher einen regelrechten Versicherungsnotstand für Unternehmen mit Anhängervermietung. Nun dürfte der Run auf diese wieder „guten“ Risiken einsetzen. Flottenmakler sollten daher prüfen, bei welchen Assekuranzen sie Anhänger besonders günstig platzieren können.