Pkw-Maut unzulässig EuGH entscheidet gegen CSU-Maut

Verkehr Autobahn Stau Foto: ADAC

Die für Oktober 2020 geplante Pkw-Maut kommt wohl doch nicht. Der Europäische Gerichtshof gab eine Klage Österreichs statt. Damit ist das aktuelle Konzept der Bundesregierung vorerst nicht zulässig.

Die geplante Infrastrukturabgabe verstößt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht. Das Gesetz sah vor, dass deutsche Autofahrer die Maut zwar bezahlen müssten, diese jedoch über die Kfz-Steuer zurückerstattet bekommen sollten. Diese Regel diskriminiere andere EU-Länder, so der Europäische Gerichtshof. Die Abgabe solle quasi ausschließlich von Pkw-Fahrern aus anderen EU-Ländern bezahlt werden. Außerdem verstoße sie gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs im EU-Binnenmarkt.

Die Maut wurde bereits 2015 in der letzten Legislaturperiode verabschiedet und sollte laut Verkehrsministerium etwa 500 Millionen Euro pro Jahr für die Verkehrsinfrastruktur bringen. Unter anderem der ADAC zweifelte die Zahlen an, in einer Rechnung des Vereins ergab sich ein jährliches Defizit durch hohe Verwaltungskosten in Höhe von 71 Millionen Euro. Die EU-Kommission hatte schon zu Beginn Bedenken, gab diese nach leichten Änderungen aber 2016 auf. Österreich zog daraufhin vor Gericht, da aus der Sicht des Nachbarlandes die Infrastrukturabgabe verbotenerweise ausländische Fahrzeugbesitzer diskrminiert, weil inländische Autobesitzer über die Kfz-Steuer voll entlastet würden. Die Niederlande unterstützten die österreichische Klage.