Privatnutzung des Firmenwagens Streit um Kostendeckelung bei Unternehmern

Mercedes CLA Shooting Brake Faru einkaufen Privatnutzung Foto: Daimler

Ist die Ein-Prozent-Regelung für Unternehmer gedeckelt, wenn die tatsächlichen Fahrzeugkosten den pauschalen Privatanteil übersteigen? Theoretisch ja. Falls das BFH in einem aktuellen Fall nichts anderes entscheidet.

Unternehmer müssen ihre privaten Fahrten mit dem Firmenwagen genauso wie Angestellte versteuern. Diese Aufwendungen für die private Nutzung stellen aber keine Betriebsausgaben dar, sondern sind Privatentnahmen aus dem Betrieb. Ist der Firmenchef mehr als 50 Prozent dienstlich mit seinem Auto unterwegs, kann er für den privaten Nutzungsanteil monatlich pauschal die Ein-Prozent-Methode ansetzen.

Bei Anwendung der Ein-Prozent-Regelung sieht die Finanzverwaltung eine Kostendeckelung vor. Übersteigen die tatsächlichen Gesamtkosten für den Pkw den pauschal ermittelten Privatanteil, darf der Chef für seine Privatfahrten die geringeren tatsächlichen Kosten ansetzen. Beträgt also der pauschale Privatanteil 6.000 Euro, die tatsächlichen Kosten aber nur 5.000 Euro, wäre nach der Kostendeckelung nur 5.000 Euro als Entnahme für die private Pkw-Nutzung anzusetzen.

Streitpunkt Kostendeckelung

Da die Ein-Prozent-Regelung nur bei mindestens 50 Prozent betrieblicher Nutzung möglich ist, herrscht allgemein die Auffassung, dass für die Kostendeckelung auch nur 50 Prozent der tatsächlichen Kosten heranzuziehen sind. Schließlich kann ja höchstens die Hälfte der Gesamtkosten privat veranlasst sein. Sonst würde die pauschale Ein-Prozent-Regelung nicht greifen.

Dies sieht jedoch das Finanzgericht München anders und urteilte am 09.12.2014 gegen genau diese Argumentation eines Steuerpflichtigen. Dieser legte erfolgreich Revision beim Bundesfinanzhof ein. Somit wird nun höchstrichterlich über die Frage zu entscheiden sein (Az.: X R 28/15). Unternehmer in ähnlichen Situationen sollten nun abwarten, wie der BFH entscheidet. Eines ist aber jetzt schon klar: Wenn das Unternehmen Firmenwagen an Mitarbeiter überlässt, hat Fall keine Auswirkung. Hier unterstellen die Finanzbeamten immer eine 100prozentig betriebliche Nutzung.