Privatnutzung des Firmenwagens So fahren Sie steuerlich am günstigsten

Opel Combo Tour Foto: Hersteller

Besser Fahrtenbuch führen oder pauschal versteuern? Mit unserem Online-Rechner sehen Sie sofort, wie Sie am besten fahren.

Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, muss diese Fahrten als geldwerten Vorteil versteuern. Soweit, so gut, doch wie funktioniert dies? Entweder pauschal nach der Ein-Prozent-Methode (mehr zur Dienstwagensteuer finden Sie hier). Dann wird dem Arbeitnehmer monatlich ein Prozent des Listenpreises seines Firmenwagens (Bruttopreis inklusive aller Extras und ohne Rabatte) auf den zu versteuernden Bruttolohn geschlagen. Hinzu kommen pauschal 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Alternativ kann man ein Fahrtenbuch führen (zur ausführlichen Themenseite "Fahrtenbuch" gelangen Sie hier). Dann werden sämtliche für den Firmenwagen anfallenden Ausgaben auf den Kilometer heruntergerechnet und auf die privat gefahrene Strecke übertragen. Das allerdings ist sehr aufwendig. Die Finanzbeamten achten sehr genau darauf, ob das Fahrtenbuch zeitnah geführt wird und vor allem, ob die Angaben stimmen. Allerdings gibt es inzwischen digitale Fahrtenbücher, die den Umgang mit den Daten vereinfachen (Eine Marktübersicht digitale Fahrtenbücher finden Sie hier.) Außerdem gibt es die Fahrtenbuch-Apps fürs Smartphone, beispielsweise von Vimcar.