Straßenschäden Schäden durch Schlaglöcher - wer zahlt?

Schäden durch Schlaglöcher Foto: Friedberg - Fotolia

Schäden durch schlechte Straßen müssen Fuhrparkleiter nicht so ohne Weiteres hinnehmen.

Grundsätzlich muss man seine Fahrweise zwar an den Fahrbahnzustand anpassen. Andererseits haben die Gemeinden eine Verkehrs­sicherungspflicht. Sie müssen für sichere Straßen sorgen. Diese Pflicht beschränkt sich nicht auf die Hauptstraßen, sondern gilt auch auf wenig genutzten und relativ unbedeutenden Nebenstraßen.

Natürlich kann die Kommune nicht jedes Schlagloch sofort beseitigen. Aber große Löcher muss sie zumindest provisorisch flicken und vor allem zeitnah darauf hinweisen. Ob eine Verkehrssicherungspflicht tatsächlich verletzt wird, ist jedoch immer eine Frage des Einzelfalles.

Schadenersatz, weil die Warnung fehlte

So war ein Autofahrer erst kürzlich beim LG Aurich erfolgreich. Er bekam Schadenersatz zugesprochen, da die Gemeinde es mehrere Tage lang versäumte, vor einem tiefen Schlagloch zu warnen, obwohl städtische Arbeiter bereits vor Ort waren (AZ: 2 O 698/10).

Die Crux: Die Beweislast liegt immer beim betroffenen Fahrzeughalter. Fordern Sie Ihre Fahrer also auf, Fotos von der Straße und dem Schaden am Auto zu machen. Hilfreich sind auch Aussagen von Anwohnern. Wie lange sind die Schäden schon vorhanden? Hat die Gemeinde etwas dagegen getan? Hatte sie womöglich schon einmal Schilder aufgestellt? Gegebenenfalls kann auch die Polizei hinzugezogen werden, um das Schlagloch offiziell zu dokumentieren.