Firmenwagensteuer Mehrere Autos nutzen, nur eines versteuern

Profitipp Steuer Foto: Jacek Bilski

Unternehmer müssen die Ein-Prozent-Regelung für jedes Auto anwenden, das sie privat nutzen können. Bisher waren Autos wie etwa Werkstattwagen ausgenommen, die sich nicht für Privatfahrten eignen.

Die Finanzverwaltung hat die Regelung nun noch weiter gelockert. Künftig sind auch solche Fahrzeuge ausgenommen, die nach der betrieblichen Nutzungszuweisung nicht zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen. Autohäuser, Fahrschulen oder Taxiunternehmen profitieren besonders davon. Die Finanzbehörde nennt nämlich explizit Vorführwagen von Autohändlern sowie Mietwagen von Steuerpflichtigen, die ihre Tätigkeit nicht in einer festen örtlichen Einrichtung ausüben oder ihre Leistungen nur durch den Einsatz eines Kraftfahrzeugs erbringen können.

Gibt der Steuerpflichtige in derartigen Fällen an, dass von ihm das Auto mit dem höchsten Listenpreis auch privat genutzt wird, folgt die Finanzverwaltung diesen Angaben künftig grundsätzlich und setzt keine weiteren Fahrzeuge mehr an. Das gilt auch für Personen aus der Privatsphäre des Steuerpflichtigen, wenn für diese jeweils das Auto mit dem nächsthöchsten Listenpreis berücksichtigt wird.