Punktekonto abbauen So verhindern Sie das Schlimmste

Polizei, Kelle Foto: Volker Hammermeister

Der Verlust des Führerscheins kann die Existenz eines Außendienstmitarbeitersbedrohen. Aber es gibt professionelle Hilfe, damit es nicht zum Schlimmsten kommt.

Als Außendienstler Peter Maier (Name geändert) seiner Frau auf dem Smartphone mitteilt, dass er wegen eines Staus später kommt, bemerkt er den Streifenwagen nicht, der neben ihm fährt. Plötzlich kommt die Kelle, die Autobahnpolizei lotst ihn auf einen Parkplatz. Maier bekommt ein Bußgeld von 100 Euro. Schnell wird ihm klar, was das bedeutet: einen Punkt in Flensburg, seinen vierten, und zum dritten Mal fürs Handy am Steuer. Beim achten Punkt ist der Führerschein vorerst weg. Maier spricht mit seinem Chef. Der rät ihm, sich an einen Verkehrspsychologen zu wenden, bevor es zu spät ist.

Punkte rechtzeitig abbauen

Je früher ein Fahrer auf eigene Initiative Punkte abbaut, desto besser. Schon ab vier Punkten wird man schriftlich abgemahnt, mit dem Hinweis, dass der Autofahrer mit einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen kann – sofern er nicht mehr als fünf Punkte gesammelt hat.

Dies ist allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich. Schon bei sechs Punkten folgt das zweite Behördenschreiben, die Verwarnung. Nun kann der Verkehrssünder keine Punkte mehr abbauen. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Den Punktestand kann man beim KBA kostenfrei abfragen. Solange es nur vier Wochen Fahrverbot hagelt, mag es noch angehen. Viele Fahrer nehmen dann einfach vier Wochen Urlaub.

Es gibt aber auch längere Fahrverbote. Und ist die Fahrerlaubnis erst einmal bei acht Punkten entzogen, beträgt die Sperrfrist in der Regel sechs Monate. Auf alle Fälle sollte der Fahrer ein Fahrverbot und den damit verbundenen Hinweis ernst nehmen, etwas zu verändern. Auch Offenheit gegenüber dem Chef ist sinnvoll.

Verkehrspsychologische Maßnahmen in der Gruppe kosten je nach Dauer zwischen 300 und 1.000 Euro, Einzelgespräche zwischen 80 und 120 Euro pro Stunde. Die Dauer der Maßnahme ist sehr unterschiedlich. Eine Einzelberatung kann schon ab drei Stunden sinnvoll sein. In der Regel dauert sie eher 7 bis 15 Stunden. Gruppenmaßnahmen laufen noch länger, kosten im Verhältnis aber weniger. Sie helfen, Lösungen zu finden, Zusammenhänge zwischen der Lebensgestaltung und den Verkehrsdelikten herzustellen. Gemeinsam mit den Psychologen werden Lösungen gesucht, künftig Verkehrsdelikte zu vermeiden. Zumeist geht es in den Gesprächen also nicht nur um den Verkehr, sondern um die Lebensgestaltung, den Stress im Beruf oder persönliche Sorgen des Betroffenen. Denn meist muss man außerhalb des Verkehrs etwas ändern, um sein Fahrverhalten zu verbessern. Hat der Fahrer die Sperrfrist genutzt, um zu verstehen, was zu den Verkehrsdelikten führte, kann er dies in der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) darlegen. Sie ist die Basis für ein positives Gutachten und Grundlage, die Fahr­erlaubnis wiederzubekommen.