Punktereform Neue Punkte ab Mitte 2014

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Die Punktereform kommt, dem hat der Bundesrat jetzt zugestimmt. Zuvor hatten Bund und Länder im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss geschlossen.

Ziel des größten Umbaus in der 50-jährigen Geschichte der Flensburger Verkehrssünderkartei ist, das Punktsystem einfacher und transparenter zu gestalten. Zum 1. Mai 2014 soll die neue Regelung in Kraft treten.

Die Möglichkeit, Punkte durch ein freiwilliges Seminar abzubauen, bleibt bestehen. Der Kompromiss, den Bund und Länder geschlossen haben, sieht vor allem Änderungen am neu konzipierten Fahreignungsseminar vor. Danach können Verkehrssünder dort nur einen statt der ursprünglich vom Bundestag vorgeschlagenen zwei Punkte abbauen. Der ADAC regt an, noch vor Neuregelung ein Seminar zu besuchen, da nach bisher geltendem Recht bis zu vier Punkte abgebaut werden könnten.

Künftig werden Verkehrsverstöße nach einem Drei-Punkte-System differenziert. Grobe Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise zu schnelles Fahren in Ortschaften werden demnach mit einem Punkt im Zentralregister bestraft, schwerwiegende Vergehen wie das Fahren über eine rote Ampel mit zwei Punkten. Für besonders schwere Verstöße wie Fahren unter Vollrausch, unterlassene Hilfeleistung, schwere Nötigung durch zu dichtes Auffahren oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort werden künftig drei Punkte vergeben.