Radarwarner Auch Blitzer-Apps sind verboten

Handy-Blitzerwarner Foto: Martin Meiners - AUTO BILD

Man weiß, dass Radarwarner nicht erlaubt sind. Jetzt hat ein Gericht das Verbot auf Smartphones ausgedehnt.

Dass Radarwarner verboten sind, weiß man. Paragraf 23 der StVO verbietet die Nutzung von Geräten, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu melden. Gleiches gilt aber auch für Blitzer-Apps.

Das Urteil basiert auf dem Fall eines Autofahrers, auf dessen Smartphone eine solche App geöffnet war, als er in eine Verkehrskontrolle kam. Die 75 Euro Bußgeld wollte er nicht bezahlen. Ein Handy sei schließlich nicht dafür hergestellt, um vor Radarkontrollen zu warnen.

Damit kam er nicht durch. Nach Informationen des DAS Leistungsservice erläuterte das Gericht, dass die Vorschrift in der StVO zwar von Geräten spreche, die für den verbotenen Zweck bestimmt seien. Daraus ließe sich aber nicht schließen, dass nur extra für diesen Zweck hergestellte Geräte gemeint seien – und keine Smartphones, auf die der Besitzer lediglich eine zusätzliche App aufgespielt habe und die selbst keinen Blitzer orten könnten. Immerhin bestimme der Nutzer über die Verwendung des Geräts, indem er die App installiert und während der Fahrt nutzt. Auch ginge aus der Gesetzesbegründung klar hervor, dass der Gesetzgeber den technischen Fortschritt im Blick gehabt habe: Er habe nicht nur Radarwarner und Laserstör­geräte verbieten wollen, sondern auch andere technische Lösungen mit ähnlichem Effekt. Das Gericht entschied, dass das Bußgeld hier berechtigt war.

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