Radfahrer Mit 1,6 Promille ist der Schein weg

Smart Foto: Hersteller / Daimler

Betrunken Auto fahren geht nicht. Im Suff aufs Rad steigen aber auch nicht.

Wen die Polizei mit 1,6 Promille auf dem Bike erwischt, den darf sie auch zur Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) schicken. Diese soll dann klären, ob der Fahrradfahrer überhaupt geeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen (OVG Rheinland-Pfalz, Az.: 1084/12.OVG).