Räumpflicht bei Glatteis Supermarkt muss Parkplatz nicht enteisen

Ein verschneiter Parkplatz kann tückische Hindernisse verbergen. Foto: ADAC

Wer bei Minusgraden aus dem geparkten Auto aussteigt, muss mit Glätte rechnen. Auch auf einem eigentlich geräumten Supermarktparkplatz.

Auf einem Supermarktparkplatz muss nicht überall gestreut werden. Der Betreiber ist beispielsweise nicht verpflichtet, den Bereich zwischen den abgestellten Fahrzeugen frei von Glätte zu halten, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs nun klarstellt. Eine ständige Kontrolle und das Streuen per Hand sei ihm demnach nicht zuzumuten.

Darüber hinaus ist die Gefahr auszurutschen an dieser Stelle gering, da der Bereich zwischen den Fahrzeugen nur beim Ein- und Aussteigen betreten werden müsse und die Insassen dabei am Fahrzeug Halt finden könnten. Damit weist der Bundesgerichtshof die Schadensersatzklage einer Autofahrerin ab, die nach dem Aussteigen aus ihrem Pkw auf einer vereisten Stelle ausgerutscht war. (Az.: VI ZR 184/18)