Recht auf Wallbox in Mietgebäude Ladeinfrastruktur in gemieteten Gebäuden

Foto: VW

Im Rahmen des Klimschutzpakets 2030 hat der Bundestag das Recht auf eine Wallbox auch in gemieteten Gebäuden verabschiedet. Damit wird es ab November deutlich leichter, Wallboxen zu installieren.

Bisher war die Installation von Ladeinfrastrukur häufig Gebäudeeigentümern vorbehalten. Im Rahmen des Klimapakets 2030 hat der Bundestag jetzt einer Regelung zugestimmt, die auch Mietern und Eigentümern in Eigentümergesellschaften einen rechtlich bindenden Anspruch auf die Installation einer Lademöglichkeit einräumt. Die Zustimmung von Vermietern oder Miteigentümern ist damit nicht mehr nötig. Dafür wird für Eigentümer das Wohnungseigentumsgesetz angepasst, für Mieter werden die Änderungen im Mietrecht vorgenommen. Voraussetzung für die Umsetzung ist ein eigener Stellplatz im Gebäude.

Nach wie vor muss man vor der Installation einer Lademöglichkeit einen Antrag beim Vermieter einreichen oder einen Beschluss der Eigentümerversammlung herbeiführen. Eine grundsätzliche Ablehnung des Gesuches ist allerdings nicht mehr möglich.