Recht Gegnerische Versicherung muss Anwalt zahlen

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Unfallopfer haben fast immer Anspruch, dass die gegnerische Versicherung ihren Anwalt bezahlt.

Im vorliegenden Fall hatte das Opfer eines Unfalls mit Blechschaden zunächst mit der Versicherung des Unfallgegners verhandelt. Diese teilte ihm laut Deutscher Anwaltverein mit, sie werde den Schaden übernehmen. Später fragte er bei der Versicherung nochmals nach, wobei er erfuhr, dass sie noch auf die Schadensanzeige ihres Versicherten warte. Die Werkstatt, die den Schaden instandsetzen sollte gab wiederum an, das Fahrzeug sei nicht mehr verkehrssicher, könne aber erst dann repariert werden, wenn von der Versicherung die Kostenübernahme vorliege. Von den Aussagen entsprechend verunsichert wandte sich der Geschädigte demnach an einen Anwalt.

Das Landgericht Chemnitz hat entschieden, dass die Versicherung die Anwaltskosten übernehmen müsse (AZ: 6 S 105/12). Der Mann sei von den Äußerungen der Versicherung und der Werkstatt gleichermaßen verunsichert gewesen. Er habe sich daher also veranlasst gesehen, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Deshalb müsse die gegnerische Versicherung für die Kosten aufkommen.