Rechte von Autokäufern Was tun bei Mängeln?

Autokauf Autohaus Gebrauchtwagen Foto: ZDK

Wer ein Auto kauft, kann davon ausgehen, dass es mängelfrei ist. Ist das nicht der Fall, hat der Kunde viele Rechte.

Streits um Mängel bei Neu- und Gebrauchtwagen beschäftigen immer wieder die Gerichte. Denn die eigentlich eindeutige Rechtslage kann im Einzelfall kompliziert sein.

Schon die Frage, was genau ein Mangel ist, lässt sich laut dem Deutschen Anwaltverein (DAV) nicht pauschal beantworten. Prinzipiell kann nicht jeder Defekt als Mangel bezeichnet werden. Vor allem nicht bei Gebrauchtwagen. Nicht zuletzt kommt es auch auf die Art des Fahrzeugs an. So können bei teuren Modellen von Premiumherstellern höhere Maßstäbe angesetzt werden als bei einem ausgesprochenen Billigauto.

Sachmangelhaftung, Gewährleistung oder Garantie?

Liegt tatsächlich ein Mangel vor – was Notfalls ein Gericht entscheidet – muss ein gewerblicher Verkäufer im Rahmen der Sachmängelhaftung dafür gerade stehen. Bei Neuwagen zwei Jahre lang, bei Gebrauchten nur ein Jahr. Im ersten halben Jahr liegt die Beweislast beim Händler, danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Fahrzeugübergabe vorgelegen hat. Im Einzelfall kann das schwierig werden. Bei einem Motorschaden kann etwa ein Sachverständiger helfen. Hat der Händler den Mangel arglistig verschwiegen, verjährt seine Haftung erst ein Jahr nach Kenntnis des Mangels.

Nachbesserung möglich

Akzeptiert der Händler seine Haftung, hat er in der Regel das Recht zur Nachbesserung. Meist hat er dafür zwei Versuche, die für den Käufer kostenlos sein müssen. Für die Behebung des Problems darf der Käufer zudem eine Frist – meist zwei Wochen – setzen. Sollte die Reparatur scheitern oder zu lange dauern, kann der Käufer den Kaufpreis verringern. Hierbei wird geschätzt und im Einzelfall entschieden, wie hoch der Minderbetrag ausfällt. Alternativ ist auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Allerdings gibt es nicht automatisch den vollen Preis zurück, wenn der Wagen bereits genutzt wurde. Als dritte Möglichkeit ist ein Tausch des Fahrzeugs gegen ein neues, mängelfreies Exemplar möglich. In seltenen Fällen können Autokäufer darüber hinaus auch ein Recht auf Schadenersatz haben.