Rechtsschutz/Fahrerschutz

Foto: M. Baumann

Während die Insassen im Auto automatisch über die eigene Kfz-Versicherung einen umfassenden Unfallschutz genießen, klafft beim Fahrer eine gefährliche Lücke.

Der Fahrer kann nur von einer Fahrerschutzversicherung finanzielle Unterstützung erwarten. Die aber muss er separat abschließen. Allerdings gibt es ein Problem für Firmen, die ihre Mitarbeiter versichern wollen: Die Fahrerschutzversicherung (FSV) gibt es nicht als einzelnes Versicherungsmodul. Sie ist immer an die Kfz-Haftpflicht des Dienstwagens gekoppelt. Wer mit unterschiedlichen Autos fährt, ist ohne Fahrerversicherung unterwegs. Aber auch Flottenmanager sollten sich absichern, mit einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung.