Reparatur in Corona-Zeiten Desinfektion muss erstattet werden

firmenauto test drive Fulda 2020 Foto: Hanno Boblenz

Wenn Werkstätten nach der Reparatur den Firmenwagen desinfizieren, so dürfen diese Kosten nicht aus der Rechnung gestrichen werden.

Im Moment streiten sich Werkstätten, Versicherer und Flottenbetreiber häufig, wer nach einer Unfallreparatur die Kosten für die Desinfektion des Fahrzeugsinnenraums übernimmt. Noch Anfang 2020 hatten die meisten Versicherer den mit der Desinfektion verbundenen Mehraufwand erstattet. Doch laut den Erfahrungen der Rechtsanwaltskanzlei Voigt begann mehrheitlich zur Allianz gehörende Prüfdienstleister Control Expert bereits im Mai damit, diese Kosten systematisch aus den Rechnungen zu streichen. Mit der pauschalen Begründung, die Erstattung der Kosten sei nicht erforderlich. Nach Auffassung der Kanzlei Voigt dies im klaren Widerspruch zur eindeutigen Stellungnahme des Robert Koch Instituts, der zufolge eine Übertragung durch kontaminierte Oberflächen insbesondere in der unmittelbaren Umgebung der infektiösen Person nicht auszuschließen sei.

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Die Ausführungen des RKI beziehen sich zwar spezifisch auf die Coronaviren. Allerdings war es bereits lange vor Corona Standard, Reinigungskosten zu erstatten, etwa bei Rückgabe von gemieteten Krankenwagen. Anders als bei der Unfallreparatur handelt es hier zwar um zwingend vorgegebene Maßnahmen bei Spezial-Mietfahrzeugen (LG Kleve, Az.: 2 O 59/15).

Das AG Heinsberg hat nun in einem Urteil jetzt unmissverständlich klargestellt: Es sind auch die Kosten für eine Fahrzeugdesinfektion zu erstatten. Eine solche ist in Zeiten der Corona-Pandemie nach erfolgter Reparatur eines Fahrzeugs, die ein Berühren des Fahrzeugs durch Dritte erfordert, notwendig (AG Heinsberg, Az.: 18 C 161/20).