Restwert-Leasing Anbieter muss nicht auf Risiken hinweisen

Leasingvertrag Foto: Götz Mannchen

Restwert-Leasing ist immer auch ein wenig Glücksspiel. Wenn das Fahrzeug am Vertragsende weniger Wert ist als am Anfang erwartet, zahlt der Kunde drauf. Der Leasinggeber muss darauf nicht explizit hinweisen, wie aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervorgeht.

Beim Pkw-Leasing muss der Kunde mit Nachzahlungen rechnen, wenn der Verkaufserlös des Fahrzeugs seinen zu Vertragsbeginn angenommen Restwert unterschreitet. Das hat der Bundesgerichtshof nun in einem Urteil festgestellt und damit die Einwände zweier Leasingnehmer abgewiesen, die sich vom Leasinggeber nicht ausreichend über diesen Umstand informiert fühlten.

Verhandelt wurden zwei Fälle, in denen Leasingnehmer nach Ende ihres Vertrages hohe Abschläge hätten zahlen sollen. Diese fielen an, weil die geleasten Autos nach der Rückgabe an den Leasinggeber nicht zu dem erwarteten und im Vertrag genannten Restwertbetrag verkauft werden konnten. Die Differenz wurde den Leasingnehmern in Rechnung gestellt, die die Zahlung jedoch verweigerten. Sie argumentierten, die zugrundeliegende Vertragsklausel sei intransparent und daher unwirksam, da der Verbraucher nicht wisse, wie viel ihn das Leasing letztendlich koste.

Kein ausdrücklicher Hinweis nötig

Die Richter stimmten dem nicht zu. Beim Pkw-Leasing müsse das Unternehmen den Kunden nicht ausdrücklich auf mögliche Nachzahlungen hinweisen. Der Leasingkunde könne nicht davon ausgehen, dass es sich bei dem im Vertrag als Restwert genannten Betrag um tatsächlichen Fahrzeugerlös handele, der am Ende der Leasingzeit zu erwarten ist (BGH, AZ: VIII ZR 179/13). Diese Regelung gilt allerdings nur bei Restwertverträgen und nicht beim überwiegend in Deutschland genutzten sogenannten Kilometerleasing, bei dem das Fahrzeug am Ende der Laufzeit zurückgegeben wird. Hier fallen nur zusätzliche Kosten an, wenn die vorher festgelegte Kilometerleistung überschritten wurde oder das Fahrzeug sich in einem dem Alter und der Laufleistung nicht entsprechenden Zustand befindet.