Schadenregulierung Parkplatzunfall: wer haftet?

Parkplatzunfall, Schadenregulierung Foto: Purwin

Bei einem Verkehrsunfall stellt sich in der Regel die Frage, wer schuld war. Ist der Verursacher gefunden, übernimmt dessen Autoversicherung die Schadenregulierung. Das Ganze ist – abgesehen von der Schuldfrage vielleicht – recht einfach, da die Haftungsfrage für den fließenden Verkehr klar geregelt ist. Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug steht. Zwar ist die Rechtsprechung, was den öffentlichen Verkehrsraum angeht, mittlerweile auch weitgehend einheitlich. Immer wieder zu Streitigkeiten kommt es allerdings bei Unfällen auf Supermarktparkplätzen. Denn dort stellt sich die Frage: Ist das Auto in Betrieb oder in Gebrauch? Was für den Laien reichlich egal klingt, hat entscheidende Auswirkungen auf die Haftung. Beschädigt man etwa beim Be- oder Entladen das Auto des Parkplatznachbarn, indem zum Beispiel der Einkaufswagen dagegenrollt, ist nämlich nicht klar, ob nun die Autohaftpflichtversicherung des Übeltäters oder aber dessen private Haftpflicht für den Schaden aufkommen muss. Noch schlimmer: Besteht gar keine solche Privatversicherung, kann der Schadenverursacher unter Umständen auf den Kosten sitzen bleiben und muss sie dann aus der eigenen Tasche bezahlen. Laut Deutschem Anwaltverein (DAV) bedeuten solche Streitigkeiten für den Geschädigten oft eine monatelange Warterei aufs Geld und mitunter auch einen langwierigen Rechtsstreit. Der DAV fordert daher eine einfache und einleuchtende Abgrenzungsregelung: Wenn ein erkennbarer Zusammenhang zwischen dem Schadeneintritt und einer Fahrzeugnutzung bestünde, solle der Autohaftpflichtversicherer zur Schadenregulierung gegenüber dem Geschädigten verpflichtet sein. Nach erfolgter Regulierung könne der Versicherer dann gegebenenfalls Mitverursacher in Regress nehmen.