Schadenmanagement Angebot der Gegner-Versicherung genau prüfen

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Nach einem unverschuldeten Unfall muss man hinter dem Geld für die Reparatur oft herrennen. Der Abwicklungs-Service der gegnerischen Versicherung erscheint da als willkommene Erleichterung. Doch Vorsicht: Zu viel Vertrauen kann teuer werden.

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, erhält häufig schon wenige Stunden später einen Telefonanruf der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Das verbindliche und gut geschulte Gegenüber macht dann meist ein verlockend klingendes Angebot und bietet an, die Reparatur zu organisieren und für ein Ersatzfahrzeug zu sorgen. Doch was zunächst nach einem netten Service klingt, ist in Wahrheit ein Versuch der Versicherung, ihre Kosten zu senken – nicht selten auch auf Kosten des Geschädigten.

Dem Geschädigten steht im Fall eines unverschuldeten Verkehrsunfalls unter anderem Schadenersatz für Reparaturkosten, Abschleppkosten, Sachverständigenkosten, Rechtsanwaltskosten, Mietwagenkosten beziehungsweise Nutzungsausfall und die Wertminderung seines Fahrzeugs zu, wie der Verband Deutscher Verkehrsrechtsanwälte (VdVKA) erläutert. Einige Posten drohen unter den Tisch zu fallen, wenn die Versicherung die Unfallabwicklung übernimmt.

Mietwagen oder Geld

Beispiel Mietwagenkosten. Die Versicherung bietet in der Regel sofort die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges an. Sie nutzt dabei einen Vertragspartner mit speziellen, besonders günstigen Tarifen. Was die Assekuranz aber nach den Erfahrungen des Kieler Verkehrsrechtsanwalts Oliver Fouquet meist nicht erwähnt: Alternativ kann der Geschädigte auch einen finanziellen Ausgleich für den Nutzungsausfall wählen, was je nach persönlicher Situation für das Unfallopfer wiederum deutlich günstiger sein kann.

Noch teurer kann es kommen, wenn der Geschädigte auf das Angebot einer sofortigen Reparatur in einer Partner-Werkstatt der Versicherung eingeht. Dadurch nämlich wird das Einschalten eines Gutachters verhindert. Das wiederum führt dazu, dass die sogenannte "merkantile Wertminderung" des Fahrzeugs durch den Unfall nicht ermittelt werden kann. Den entsprechenden Betrag erhält der Geschädigte also nicht – und guckt spätestens dann in die Röhre, wenn beim späteren Verkauf als Gebrauchtwagen die Unfallschäden den Erlös drücken.

Kein Gutachter und kein Anwalt

Durch die Unfallabwicklung der Versicherung wird zudem verhindert, dass der Geschädigte einen eigenen Anwalt mit der Regulierung beauftragt, der sich um die Belange seines Mandanten kümmert und gegen eventuelle, unberechtigte Kürzungen vorgeht. Die Kosten dafür wären auch von der gegnerischen Haftpflicht zu tragen.

Aber auch die positiven Aspekte des Angebots der Versicherungen sind nicht ganz zu verachten. Denn die Abgabe der Regulierung spart dem Geschädigten Zeit, Rennerei und die Auslage bestimmter Kosten. Die Assekuranz bleibt aber Gewinner des Handels. Der VdVKA schätzt, dass sie dadurch pro Haftpflichtfall 1.000 bis 1.500 Euro spart.