Selbstfahrende Autos Wie werden Roboter-Autos versichert?

Autonomes Fahren Foto: Bosch

Irgendwann fahren Autos autonom. Brauchen wir dann ein neues Versicherungs- und Haftungsrecht? Oder genügen die derzeitigen gesetzlichen Regelungen?

Das selbstfahrende Auto gibt es längst, doch das Haftungs- und Datenschutzrecht hechelt ihm hinterher. Meinen zumindest die Skeptiker. Verkehrsrechtsexperten dagegen halten die aktuellen Regelungen für ausreichend. Damit haben sie einen schweren Stand, denn bei jedem Unfall mit einem Roboter-Auto gibt es eine intensive Diskussion über die Schuldfrage.

Dies zeigen aktuell zwei tödliche Unfälle. In Kalifornien kam Ende Februar ein 38-jähriger Teslafahrer von der Straße ab und prallte gegen eine Betonbarriere. Laut Tesla habe er Warnsignale des Systems missachtet. Im März 2018 starb eine 49-jährige Frau in Arizona, als sie nachts auf eine mehrspurige Straße trat. Sie wurde von einem selbstfahrenden Volvo des Fahrdienstes Uber getroffen. Laut der Ordnungsbehörde hätte aber auch ein menschlicher Fahrer den Unfall kaum verhindern können.

Kfz-Haftpflicht gleicht alle Schäden aus

Uber vermied einen langen, imageschädigenden Rechtsstreit und einigte sich innerhalb von 14 Tagen mit den Hinterbliebenen. Trotzdem stellt der Todesfall eine beispiellose Haftungsproblematik dar. Wer hat Schuld? Der Pilot? Der Autohersteller? Das deutsche Haftungsrecht ist da eindeutig: Der Kfz-Haftpflichtversicherer müsste alle Schäden ausgleichen.

"Es ist völlig unerheblich, ob der Unfall durch einen Fahrfehler, einen platzenden Reifen, den Fehler eines automatisierten Fahrsystems oder durch einen Hackerangriff auf das Auto ausgelöst wurde", stellt Jörg von Fürstenwerth, Chef des Versicherungsdachverbands GDV, klar. Ähnlich sieht es Rechtsanwalt Martin Diebold vom Deutschen Anwaltverein DAV: "Die Gefährdungshaftung von Fahrer und Halter führt dazu, dass der Geschädigte Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer geltend machen kann. Selbst wenn die Technik versagt." Dieser Direkt­anspruch sollte erhalten bleiben, so die Experten. Nach heutigem Recht müssen die Opfer keine Produktfehler nachweisen, denn das übernehmen die Versicherer im eigenen Interesse. Sie haben dafür die fachlichen und finanziellen Ressourcen, betont der GDV.

Bei Produktfehlern haftet der Autohersteller oder der Zulieferer. Die Besitzer des unfallverursachenden Roboter-Autos erhalten ihren alten Schadenfreiheitsrabatt zurück. Und es darf keine Sanktionen gegen den Fahrer geben. Wer automatisch fährt, muss also keine Geldbuße oder sonstige Strafe befürchten.

Allerdings befürchten die Versicherer ein Datenmonopol der Autohersteller. Sie werden darauf pochen, dass ihnen nach Unfällen die Fahrdaten zur Verfügung gestellt werden. Juristen empfehlen deshalb, die bereits im Straßenverkehrsgesetz geregelte Datenspeicherung (§ 63a Abs. 1 StVG) immer zusätzlich direkt auf einen unabhängigen Dritten zu erweitern. Zudem sollte der Übergang zum Roboter-Auto gesetzlich vereinfacht werden.

Ein Problem wird hingegen künftig Gerichte und Anwälte zunehmend beschäftigen. Laut der Hamburger Verkehrsanwältin Daniela Mielchen können allwissende Autos zu Zeugen der Anklage werden. Es müssten faire Regeln geschaffen werden, damit Ermittlungsbehörden sich nicht mithilfe von Durchsuchungsbefehlen Zugriff auf Fahrdaten verschaffen. Denn Daten, die den Halter belasten, will er sicher nicht freigeben.

Am Ende der Entwicklung dürften Unfälle im heutigen Ausmaß der Vergangenheit angehören. Die Allianz hat schon angekündigt, dass sie selbstfahrende Autos versichern wird. Das dürfte auch notwendig sein. Denn laut Tesla kann der Autopilot nicht alle Unfälle verhindern. Doch schon heute sei das Risiko, in einen tödlichen Unfall zu geraten, 3,7-mal geringer.