Sandalen Flip-Flops im Firmenwagen gehen gar nicht

Flip-Flops Sandalen Schuhe Foto: SP-X

Mit Flip-Flops Auto zu fahren ist nicht nur stillos, sondern auch gefährlich.

Manche Unternehmen sehen ihre Kleiderordnung eher locker, vor allem in der heißen Jahreszeit. Da darf der eine oder andere Mitarbeiter auch mal mit Flip-Flops ins Büro kommen. Vor allem bei den Damen wird gerne ein Auge zugedrückt. Doch ans Steuer ihres Dienstwagens sollten sie sich so leicht beschuht besser nicht setzen.

Ein Gesetz, das es verbietet barfuß zu fahren oder Flip-Flops zu tragen, gibt es zwar hierzulande nicht, es droht also kein Bußgeld. Allerding muss der Fahrer immer in der Lage sein, sein Auto sicher zu beherrschen. Kommt es also zu einem Unfall, können Gerichte das Tragen von ungeeignetem Schuhwerk oder Barfußfahren als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen. Im schlimmsten Fall kann auch die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern.

Experten raten von den instabilen Schläppchen ab: Ohne feste Schuhe rutscht man leichter vom Pedal und kann so möglicherweise im entscheidenden Moment nicht kräftig genug bremsen. Übrigens: Wer beruflich im Auto unterwegs ist, muss festes Schuhwerk tragen.

Auf dem Weg vom Strand oder Freibad nur in Bikini oder Badehose ins Auto? Auch das ist erlaubt. Man darf sich leicht bekleidet hinter Steuer setzen. Verzichtet man jedoch komplett auf Stoff, wird es problematisch. Denn das kann unter Umständen als Erregung öffentlichen Ärgernisses gelten – spätestens, wenn man aussteigt.