Spesen

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"Außer Spesen nichts gewesen", lautet ein bekanntes Sprichwort. Doch unterschätzen sollte man die Kosten auf Dienstreisen nicht. Oft kommt einiges an Auslagen zusammen, die der Arbeitgeber erstatten muss.

Das Taxi zum Flughafen, die S-Bahn zum Geschäftsessen, die Spritkosten für den Mietwagen. Auf Dienstreisen kommt einiges an Ausgaben zusammen, da heißt es: den Überblick behalten und Quittungen sammeln. Per Definition gelten als Spesen die Auslagen des Mitarbeiters auf Geschäftsreisen. Sie werden vom Arbeitgeber ersetzt. Die üblichen Auslagen sind Übernachtungskosten, Reisenebenkosten, Fahrtkosten und die Ausgaben für Verpflegung.