Spesen Snacks sind nun doch keine Mahlzeit

Spesen Kekse Büro Kaffee Foto: Hanno Boblenz

Chips, Kräcker oder Salzstangen gelten steuerlich nun doch nicht als Mahlzeit und müssen deshalb künftig auf der Spesenabrechnung nicht berücksichtigt werden.

Die neue Spesenregelung brachte manchen Außendienstmitarbeiter zum Kochen. Seit Anfang des Jahres sollten Sie auch Snacks auf ihrer Spesenabrechnung berücksichtigen. Doch was genu gilt als Snack? Die Salzstangen im Flieger, die vom Gastgeber bei der Besprechung auf den Tisch gestellten Knabberkekse?

Etliche Verbände hatten sich beim Bundesfinanzministerium (BMF) über die neuen Regelungen beschwert. Und nun reagierten die Beamten, wie der Geschäftsreise-Verband VDR mitteilt. Am 19. Mai 2015 verschickte das BMF an die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft ein entsprechendes Schreiben. Laut VDR heißt es in darin wörtlich: „Es kommt daher für die steuerrechtliche Würdigung nicht allein darauf an, dass dem Arbeitnehmer etwas Essbares vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, sondern auch, ob es sich dabei um eine der im Gesetz genannten Mahlzeiten handelt. […] Auch die z. B. auf innerdeutschen Flügen oder Kurzstrecken-Flügen gereichten kleinen Tüten mit Chips, Salzgebäck, Schokowaffeln, Müsliriegel oder vergleichbare andere Knabbereien erfüllen nicht die Kriterien für eine Mahlzeit und führen somit zu keiner Kürzung der Pauschalen.“