Spielstraße Falschparker haftet nicht für Unfallschaden

Speilstraße Foto: Juliane Bezold

In Spielstraßen muss nicht nur vorsichtig gefahren werden. Auch beim Parken gibt es Regeln.

Wer in einer Spielstraße falsch parkt, muss nicht mit einer Mitschuld bei Unfällen rechnen. Geklagt hatte eine Anwohnerin der Spielstraße, die bei der Ausfahrt aus ihrem Grundstück mit einem unerlaubterweise geparkten Pkw kollidiert war. Mit Hinweis auf das Parkverbot verlangte sie eine Mithaftung des Falschparkers, die das Gericht allerdings ablehnte.

Das Parkverbot diene nicht dazu, anderen Autofahrern ungehindertes Fahren zu ermöglichen, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil des AG Ibbenbüren (Az.: 3 C 267/15). Vielmehr solle die Fahrbahn in einer Spielstraße für Kinder und Fußgänger hindernisfrei bleiben. Auch einen Verstoß gegen das Parkverbot gegenüber von Grundstücksausfahrten konnte der Richter nicht erkennen. Dieses gilt lediglich in schmalen Straßen – in diesem Fall war die Fahrbahn jedoch breit genug.