Steuerfreies Laden am Arbeitsplatz Pedelecs und E-Autos sind jetzt gleichberechtigt

E-Bike Pedelec Fahrrad Rad Elektrofahrrad Foto: pd-f

Vor der steuerlichen Förderung der E-Mobilität können künftig auch Pedelec-Nutzer profitieren.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat das steuerfreie Laden von Elektroautos am Arbeitsplatz auch auf Pedelecs übertragen. Wie der Allgemeine Deutsche Fahrradclub ADFC meldet, schließt das BMF damit eine Schwachstelle im Gesetz zur steuerlichen Förderung der E-Mobilität. Bislang gewährte dieses nur Steuervorteile auf E-Kfz, von denen die als Fahrräder kategorisierten Pedelecs per Definition ausgenommen waren. Mit einem Schreiben vom 17. Oktober 2017 betrachtet das BMF vom Arbeitgeber bezogenen Strom für Pedelecs nicht mehr als Arbeitslohn, für den Lohnsteuer entrichtet werden muss. Allerdings weist der Fahrradclub darauf hin, dass man für das Aufladen von Pedelec-Batterien am Arbeitsplatz weiterhin die Erlaubnis des Arbeitgebers einholen muss, obwohl es sich dabei meist um kleine Centbeträge handelt.