Strafzettel aus dem Ausland Besser gleich bezahlen

Radarkontrolle Österreich Foto: Fotolia

Wenn beim Fuhrparkleiter nach den Ferien die Urlaubsandenken der Kollegen in Form von Strafzetteln ankommen, sollte man prompt reagieren.

Anders noch als vor Jahren können Bußgeldbescheide aus der EU in Deutschland durchaus vollstreckt werden. Flattert also ein Knöllchen aus dem Urlaubsland ins Haus darf man es keinesfalls ignorieren.

Grundsätzlich ist eine Bagatellgrenze von 70 Euro vorgesehen, was bedeutet, dass kleinere Geldbußen nicht in Deutschland eingetrieben werden können. Das ist selbst bei einem Parkverstoß schnell erreicht, da die Verwaltungsgebühren oft immens sind. Außerdem gibt es eine Ausnahme, von der viele Reisende nichts wissen: "Österreichische Bußgelder werden aufgrund eines gesonderten Abkommens schon ab 25 Euro in Deutschland vollstreckt", sagt Gerd Achim Klöß, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht der Deutschen Anwaltshotline.

Gerade wenn man vorhat, das entsprechende Urlaubsland noch einmal zu besuchen, sollten man einen gültigen Bußgeldbescheid umgehend bezahlen. Während in Deutschland Verkehrsverstöße nach drei Monaten verjähren, können im Ausland theoretisch noch Sünden geahndet werden, die Monate oder sogar Jahre zurückliegen. Bei einer Kontrolle im Ausland können alte Geldstrafen auch nachträglich eingetrieben werden – noch bis zu fünf Jahre später, wie etwa in Italien.