Straßenbahn behindert Falschparker bezahlt Schienenersatzverkehr

Kia Rio Straßenbahn Foto: Kia

Parkt ein Autofahrer unerlaubterweise auf Straßenbahnschienen, muss er unter Umständen den Schienenersatzverkehr bezahlen.

Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main laut Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) am 25. August 2017 entschieden.

Im vorliegenden Fall parkte ein Mann sein Fahrzeug und blockierte dabei die Straßenbahn, die nicht mehr weiterfahren konnte. Für die Zeit, bis das Auto abgeschleppt werden konnte, richtete die Verkehrsgesellschaft einen Schienenersatzverkehr ein. Der Fahrer sollte die entstandenen Taxikosten von etwa 970 Euro ersetzen.

Die Verkehrsgesellschaft vertrat die Ansicht, dass sie verpflichtet gewesen sei, den Ersatzverkehr einzurichten. Der Autofahrer hingegen meinte, dass kein gezielter Eingriff in den Gewerbebetrieb der Gesellschaft vorlag. Außerdem habe die Verkehrsgesellschaft sich zu viel Zeit mit dem Abschleppen gelassen. Daher würde aus der Sicht des Mannes ein Schadensanspruch scheitern.

Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV entschied das Gericht, dass der Autofahrer die Kosten für den Schienenersatzverkehr übernehmen muss. Nach dem Personenbeförderungsgesetz sei die Verkehrsgesellschaft verpflichtet gewesen, den Ersatzverkehr einzurichten. Der Mann sei dafür verantwortlich und daher schadensersatzpflichtig. Eine günstigere und gleich effiziente Alternative als der Einsatz der Taxis sei nicht möglich gewesen.