Straßenverkehr 2020 Was sich für sich für Autofahrer ändert

Foto: Jacek Bilski

Schadstoffausstoß

Ab Januar gelten für neue Pkw-Typen strengere Abgasgrenzwerte im realen Verkehr. Alle erstmals auf den Markt gebrachten Modelle dürfen dann im RDE-Straßentest nur noch das 1,5-Fache des Laborgrenzwertes für Stickoxide ausstoßen. Maximal sind dann 120 Milligramm pro Kilometer erlaubt, bislang waren es 160 Milligramm.

Förderung Elektrofahrzeugen

Der Umweltbonus wird auf 6.000 Euro für E-Autos und 4.500 (Plug-in Hybride erhöht).

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Neben Neufahrzeugen können auch junge Gebrauchte, die bisher weder als Firmenwagen noch als Dienstwagen des Ersterwerbers staatlich gefördert wurden, bei Zweitveräußerung eine Umweltprämie erhalten.

Abbiegeassistent für Lkw

Lkw mit Anhänger müssen ab 1. Juli mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet sein. Das System zur Überwachung des toten Winkels soll Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern verhindern helfen. Zusätzlich sind blinkende Seitenspiegel vorgeschrieben. Die Pflicht gilt ab Juli 2022 auf für Bestandsfahrzeuge.

Gaffer

Fotografiert jemand bei einem unbefugt Unfall Opfer, drohen bis zu zwei Jahre Gefängnis. Das Verbot der Weitergabe von Fotos und Videos über unsoziale Netzwerke soll den Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen ausweiten. Nach Zustimmung des Bundestages soll das Gesetz noch im Jahresverlauf 2020 in Kraft treten.

DAB+ wird Pflicht

In Neuwagen eingebaute Radios müssen ab dem 21. Dezember 2020 digitale Hörfunk-Frequenzen des Standards DAB+ empfangen und wiedergeben können. Die Digital-Pflicht gilt auch für stationäre Radiogeräte. So können Rundfunkprogramme ihre Angebote bei gleicher Frequenzzahl vervielfältigen, Zusatzinfos senden und bessere Empfangsqualität bieten.

EU-Reifenlabels

Reifen sollen künftig besser sichtbar und genauer gekennzeichnet werden. Das 2012 eingeführte EU-Reifenlabel wird im Design an das EU-Energielabel angeglichen. Die EU erhofft sich, dass damit EU-Bürgern der Umstieg auf die energieeffizientesten Reifen erleichtert wird.

Dienstwagensteuer

Noch nicht endgültig verabschiedet ist die nochmals auf 0,25 Prozent reduzierte Dienstwagensteuer für kleine Elektroautos.

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Parkverstöße

Höhere Bußgelder bis 100 Euro soll es für unberechtigtes Parken auf Geh- und Radwegen sowie Halten auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe geben. Dazu gibt’s einen Punkt bei schwereren Verstößen mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung. Neben verbotswidrigem Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen betrifft das auch Parken von Fahrzeugen auf Geh- oder Radwegen länger als eine Stunde.

55 Euro kostet künftig unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz. Bei Gefährdung oder Behinderung sind 70 Euro vorgesehen sowie ein Punkteeintrag. Mit 70 Euro und einem Punkt soll auch das Blockieren einer Feuerwehrzufahrt geahndet werden.

Rettungsgasse

Wer auf der Autobahn nicht zur Seite fährt und verhindert, dass eine Rettungsgasse gebildet wird, soll ein Fahrverbot kassieren. Separat geahndet wird künftig das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse für das eigene Vorankommen. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Verstöße gegen die Pflichten sollen die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister nach sich ziehen.

Assistenten in Neuwagen

Ab Mitte 2022 müssen neue Modelle (einschließlich Lastkraftwagen, Busse, Lieferwagen), über folgende Sicherheitssysteme verfügen:

  • Abstandstempomat
  • Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
  • Müdigkeitserkennung
  • fortgeschrittene Ablenkungserkennung
  • Notbremslichter
  • Parkpiepser hinten bzw. Rückfahrkamera
  • Unfalldatenspeicher
  • Reifendruckkontrollsystem

Nur für Pkw und Lieferwagen

  • Notbremsassistent
  • Spurhalter
  • Erweiterter Aufprallschutz für Fußgänger und Radfahrer