Streit ums Fahrtenbuch Kein Ende in Sicht

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Wie sieht ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch aus? Der Streit darüber beschäftigt die Gerichte immer wieder.

Das Führen eines Fahrtenbuchs ist aufwendig, da in ihm für jede betriebliche beziehungsweise berufliche Fahrt das Reiseziel, der Reisezweck, der aufgesuchte Geschäftspartner beziehungsweise die aufgesuchte Arbeitsstätte, das Datum der Fahrt sowie die Kilometerstände zu Beginn und zum Ende jeder Fahrt aufgezeichnet werden müssen.

Das Finanzgericht Köln entschied jüngst (Urteil vom 18.03.2016, Az. 3 K 3735/12), dass in einem Fahrtenbuch Ortsangaben und Reiseziel hinreichend konkret bezeichnet sein müssen. Es reiche nicht aus, wenn die aufgesuchten Ziele nur mit Abkürzungen angegeben sind. Die Verwendung von Abkürzungen müsse nach Ansicht des Finanzgerichts die Ausnahme bleiben, damit der geschlossene Charakter der Aufzeichnungen nicht beeinträchtigt würde. Nachdem das Finanzgericht keine Revision zugelassen hatte, ist dagegen Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt worden. Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs sieht diese Streitfrage aber offensichtlich für klärungswürdig an und lässt die Revision zu (Az. VIII B 54/16). Jetzt muss noch das Hauptsacheverfahren folgen. Der BFH hat in den letzten Jahren die strengen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch wiederholt bestätigt. Das war allerdings der VI. Senat (Urteile vom 01.03.2012, Az. VI R 33/10 und vom 13.11.2012, Az. VI R 3/12). Es wird interessant, wie nun ein anderer Senat entscheidet.

Eine große Übersicht über digitale Fahrtenbücher finden Sie hier
https://www.firmenauto.de/elektronische-fahrtenbuecher-alle-digitalen-fahrtenbuecher-in-der-uebersicht-8560471.html
 
Wenn es die kleine Lösung sein soll: Zum Test von Fahrtenbuch-Apps gelangen Sie hier
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