Tankgutschein Sachlohn oder Barlohn?

Tankanzeige, Tanken Foto: Fotolia

Tankgutscheine sind nach wie vor ein beliebtes Mittel zur Mitarbeitermotivation und als zusätzlicher Arbeitslohn auf der Arbeitnehmerseite auch immer gerne gesehen. Damit Tankgutscheine aber als Sachbezüge unter Inanspruchnahme der monatlichen 44-Euro-Grenze lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, dürfen sie bisher nicht auf einen Euro-Betrag ausgestellt sein und müssen zudem einem bestimmten Ablaufplan folgen. Dem hat jetzt der BFH mit drei Urteilen vom 11. November 2010 ein Ende gesetzt. Es gelten nun für die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Tankkarten, Tankgutscheinen und Geschenkgutscheinen neue Grundsätze zur Unterscheidung von Bar- und Sachlohn. Nach diesen Grundsätzen gilt für Tankgutscheine: Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei einer beliebigen Tankstelle einlösbare Benzingutscheine, wendet er seinem Arbeitnehmer auch dann eine Sache im Sinne eines Sachbezugs zu, wenn der Arbeitnehmer auf eigene Kosten tankt und sich gegen Vorlage der Benzingutscheine von seinem Arbeitgeber die Kosten erstatten lässt. Ob die Finanzverwaltung sich dieser Rechtsauffassung anschließen möchte, steht derzeit noch aus; wünschenswert wäre es aber jedenfalls.

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