Überführungsfahrten Strengere Regeln bei Kurzzeitkennzeichen

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Bald ist es vorbei mit Probe- und Überführungsfahrten ohne gültige Plakette. Dann tritt die neue Kurzzeitkennzeichen-Regelung in Kraft, nach der nur noch Autos mit Aufkleber ein Fünf-Tage-Nummernschild bekommen.

Ab 1. April werden Kurzzeitkennzeichen nur noch zugeteilt, wenn das Fahrzeug, das mit dem Übergangs-Nummernschild gefahren werden soll, einer gültigen Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung unterzogen worden ist. Ausnahme: Wenn die Fahrt direkt zur Zulassungsbehörde oder zur HU-Prüfung führt.

Die neue Regelung soll es außerdem einfacher machen, einen Gebrauchtwagen mit gültiger HU-Plakette zu erwerben, teil die Versicherung Cosmos Direkt mit. Während derzeit ein Kurzzeitkennzeichen nur von der Zulassungsstelle am Wohnort des Fahrzeughalters ausgegeben werden darf, geht das von April 2015 an auch am aktuellen Standort des Autos.

Was allerdings weiterhin gilt: Das Kurzzeitkennzeichen und die zugehörige Zulassungsbescheinigung sind nur in Deutschland gültig. Im Ausland werden diese Fünf-Tage-Nummernschilder nicht toleriert und können geahndet werden. Auch gewerbliche Fahrten jeglicher Art sind mit Fahrzeugen mit Kurzzeitkennzeichen nicht erlaubt.