Elektroautos Was 2023 von der Umweltprämie bleibt

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Die Umweltprämien wurden drastisch reduziert, doch ab dem 1. September 2023 könnten sie ganz wegfallen. Außerdem alles zur Dienstwagensteuer, Kfz-Steuer und welche Autos überhaupt noch gefördert werden.

Die Zeiten fetter Zuschüsse für E-Autos sind (fast) vorbei: Die Prämie für Plug-in-Hybride ist komplett gestrichen, die Zuschüsse für Käufer reiner E-Autos werden deutlich geringer. Förderungen für E-Autos mit Nettolistenpreis unter 40.000 Euro wurden um 25 Prozent reduziert. Fahrzeuge, die darüber liegen, erhalten rund 40 Prozent weniger. Das bedeutet im Detail: Der Bund fördert reine E-Autos bis zu einem Listenpreis von 40.000 Euro netto mit 4.500 Euro. Für E-Autos, die zwischen 40.000 und 65.000 Euro netto kosten, gibt es 3.000 Euro Zuschuss. Fahrzeuge, die mehr als 65.000 Euro kosten, werden überhaupt nicht mehr gefördert.

Längere Leasinglaufzeiten für volle Förderung

Auch bei Leasingfahrzeugen gelten jetzt strengere Regeln. Hier bemisst sich die Höhe der Förderung an der Leasingdauer, ab einer Laufzeit über 23 Monate gilt die ungekürzte Förderung von 4.500 Euro für Fahrzeuge unter 40.000 Euro Nettolistenpreis, und 3.000 Euro für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten fällt die Prämie geringer aus: 2.250 beziehungsweise 1.500 Euro.

Förderung für Dienstwagen endet ab 1. September 2023

Richtig bitter wird es für Firmenflotten: Denn ab dem 1. September 2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt. Allerdings soll das Bundesverkehrsministerium an einer Nachfolgelösung für Unternehmen arbeiten, die im Frühjahr 2023 bekannt gegeben werden soll. Nicht gestrichen werden jedoch offenbar die Steuervorteile bei Kfz- und Dienstwagenbesteuerung. Darüber hinaus ist ab 2024 geplant, den maximalen Nettolistenpreis, zu dem Fahrzeuge förderfähig sind, auf 45.000 Euro zu senken und die Fördersätze zu vereinfachen.

Dienstwagensteuer für E-Autos

Wer ein E-Auto als Dienstwagen fährt, muss für die private Nutzung weniger Steuern bezahlen als bei einem Benziner oder Diesel. Schon seit Anfang 2020 wird für die Versteuerung nur 0,25 des Bruttolistenpreises angesetzt im Gegensatz zu einem Prozent bei Verbrennern. Allerdings darf der Bruttolistenpreis des E-Autos nicht mehr als 60.000 Euro betragen. Ist der Dienstwagen teurer, steigt die Versteuerung für private Fahrten auf 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises.

Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos

Für neu zugelassene Elektro-Fahrzeuge muss nach den derzeitigen Regelungen zehn Jahre nach Erstzulassung keine Kfz-Steuer gezahlt werden; diese Steuerbefreiung gilt noch bis zum 31.12.2030. Plug-in-Hybride sind hingegen nicht befreit, bei ihnen berechnet sich die Steuer - wie bei Verbrennern üblich - nach dem Hubraum und den CO₂-Emissionen.

Welche Fahrzeuge werden überhaupt gefördert?

Alle förderfähigen Fahrzeuge nennt das Bundesfinanzministerium in einer Liste, die regelmäßig aktualisiert wird.

Was bedeutet Nettolistenpreis?

Bei dem BAFA Listenpreis handelt es sich um den niedrigsten Listenpreis des Basismodells in Deutschland zur Markteinführung ohne Mehrwertsteuer. Etwaige Sonderausstattung sind nicht Bestandteil des Basismodells.

Wichtig: Datum der Zulassung

Wer die Kaufprämien in Anspruch nehmen will, sollte wissen, dass es für die Förderung auf das Datum der Zulassung und den Zeitpunkt der Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ankommt. Besonders wichtig: Der Online-Antrag kann erst gestellt werden, nachdem das Fahrzeug erworben und zugelassen worden ist.