Umweltprämie Bonus auch für junge Gebrauchte

BMW 330e 2019 Foto: Thomas Kueppers

Die Umweltprämie wirkt: Schon über 300.000 E-Autos fahren auf deutschen Straßen. Jetzt gibt’s die Prämie auch für junge Gebrauchtwagen.

Seit die Kaufprämie bis 2025 verlängert wurde, rennen Kunden Händlern förmlich die Türen ein. Mit bis zu 9.000 Euro subventionieren Staat und Hersteller neue E-Autos. Plug-In-Hybride werden mit bis zu 6.750 Euro gefördert und kosten so teilweise weniger als ein Diesel.

Die Nachfrage ist so groß, dass Kunden auf manche Modelle bis zu einem Jahr warten müssen. Für Gewerbetreibende und Flottenmanager ist das schlichtweg zu lang. Um die Zeit zu überbrücken, könnten Gebrauchtwagen die Lösung sein. Denn auf Betreiben des Zentralverbands des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) werden seit Februar 2020 auch junge gebrauchte E-Autos und Plug-in-Hybride gefördert. Vorausgesetzt, der Wagen wurde noch nicht subventioniert, was bei Vorführwagen in der Regel der Fall ist. Denn die Prämie gibt’s für jedes Auto nur einmal. Bevor Geld fließt, muss der Antragsteller das Auto kaufen und zulassen. Anschließend hat er ein Jahr Zeit, um den Antrag einzureichen. Wobei kein Rechtsanspruch auf die Mittel besteht. Ist der Topf leer, gibt’s auch kein Geld.

Aber die Gebrauchtwagen müssen noch mehr Voraussetzungen erfüllen, um vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) als förderfähig anerkannt zu werden (siehe Kasten). Kunden benötigen beispielsweise einen Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs oder die originale Rechnung. Außerdem verlangt die Behörde den Nachweis, dass der Wagen zum Zeitpunkt des Kaufs maximal 15.000 Kilometer auf dem Tacho hatte.

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All dies muss eine Prüforganisation oder ein anerkannter Sachverständiger über das Formular „Nachweispaket von Gebrauchtwagen“ bestätigen. Wichtig: Auch bei der Vorstellung beim Sachverständigen darf die maximale Fahrleistung von 15.000 km nicht überschritten sein. Ein Nachweis durch den Kaufvertrag reiche dem BAFA nicht aus.

Wie bei Neufahrzeugen auch wird der Antrag online auf der Internetseite der BAFA gestellt. Der erste Blick sollte der Liste der förderfähigen Fahrzeuge gelten. Denn Zuschüsse gibt es nur für die dort gelisteten Modellen. Entscheidend für die Frage, wieviel Geld man vom Staat bekommt, sind außerdem Datum der Zulassung und Zeitpunkt der Antragsstellung. Außerdem muss das Fahrzeug mindestens sechs Monate auf den Antragsteller in Deutschland zugelassen sein.

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Der Bund hat die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) als neutrale Instanz beauftragt, entsprechende Gutachten zu erstellen. Es kostet 29 Euro plus Anfahrts- oder Bearbeitungskosten und wird von jedem DAT-zertifizierten Kfz-Sachverständigen ausgestellt. Neben Standarddaten wie Listenpreis oder Kilometerstand listet es alle fest verbauten Sonderausstattungen auf, also etwa Infotainmentsystem, Ledersitze oder Aluräder. Denn gefördert werden nur Autos bis zu einem Nettolistenpreis von maximal 65.000 Euro.

Nicht fest verbaute Sonderausstattungen wie Garantieverlängerungen, zusätzliche Ladekabel, Winterräder oder Fahrradträger sind nicht Bestandteil des DAT-Gutachtens. Hierfür gelten separate Regelungen, die man den Ausführungsbestimmungen der BAFA entnehmen kann.

Voraussetzungen für die Förderung

Gebrauchte E-Autos/Plug-in-Hybride werden gefördert, wenn sie:

  • noch keinen Umweltbonus bekommen haben
  • in der BAFA-Liste stehen
  • vor maximal 12 Monaten erstmals in D/EU zugelassen wurden
  • höchstens 15.000 km Laufleistung haben
  • nicht mehr als 80 Prozent des Brutto-Listenpreises kosten
  • neu maximal 65.000 Euro (Netto-Listenpreis) gekostet haben
  • Förderung: 7.500 Euro (E-Auto) bzw. 5.625 Euro (PHEV) gemeinsam von Bund und Hersteller.