Umweltprämie Gebrauchtwagen DAT hilft beim Antrag

VW, E-Golf, 2017, Ladesäule, aufladen, laden Foto: VW

Auch für gebrauchte Elektroautos kann man die Umweltprämie bekommen. Dazu ist aber einiges an Papierkram nötig.

Ähnlich wie für die elektrifizierten Neuwagen hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch für junge Elektro-Gebrauchtwagen die Möglichkeit geschaffen, finanzielle Förderungen zu beantragen. Allerdings sind hierfür einige Nachweise notwendig. So spielen der ehemalige Neupreis, das Alter (Datum der Erstzulassung) und der Kilometerstand des Fahrzeugs eine wichtige Rolle. Außerdem muss das Fahrzeug in der offiziellen Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen (dazu gehören rein batteriebetriebene Fahrzeuge, Plug-In-Hybride und Wasserstofffahrzeuge unterschiedlichster Hersteller). Diese Liste wird vom BAFA regelmäßig aktualisiert.

Die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) wurde beauftragt, die Bundesbehörde aktiv bei der Definition förderfähiger Gebrauchtfahrzeuge zu unterstützen. Die DAT organisiert diese Aufgabe mit Hilfe der in ihrer Expert-Partner Organisation zertifizierten Kfz-Sachverständigen. An einer Förderung interessierte Verbraucher benötigen ein „DAT-Gutachten“ (29 Euro) in welchem die Rahmenparameter der Förderfähigkeit eines gebrauchten Elektrofahrzeuges revisionssicher festgehalten werden.