Unfall des Firmenwagens Die teure Folgen eines Crashs

Unfall, Crash, Foto: Kara fotolia

Unfälle mit dem Firmenwagen sind nicht nur ärgerlich, sondern teuer. Denn neben den
Reparaturkosten muss man den Wertverlust des Autos einkalkulieren.

Es könnte so einfach sein. Nach dem unverschuldeten Unfall reicht man den Kostenvoranschlag der Werkstatt bei der gegnerischen Versicherung ein und kassiert das Geld. Doch die Reparatur berücksichtigt den Wertverlust jedoch nicht, warnt Arnd Schröder vom Vergleichsportal Top Tarif. Schröder empfiehlt deshalb, immer einen Sachverständigen heranzuziehen. Dessen Gebühren muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlen, ebenso wie Reparatur und Erstattung der Wertminderung.
Geschädigte können sich die Reparaturkosten auch auf Grundlage des Gutachtens auszahlen lassen. Bei einem Totalschaden entfällt der Anspruch auf Auszahlung des sogenannten merkantilen Minderwertes hingegen. Hier erhalten Betroffene nur die Differenz aus Wiederbeschaffungswert (Betrag, der für ein gleichwertiges Fahrzeug aufgewendet werden müsste) und Restwert des Fahrzeuges.

Anders verhält es sich beim Unfallverursacher. Dieser kann zwar die Schäden am eigenen Fahrzeug bei seiner Vollkaskoversicherung einreichen, die Wertminderung am eigenen Wagen wird ihm allerdings nicht erstattet. Nach der Regulierung steigt dann aber der Schadenfreiheitsrabatt – die Police wird teurer.

Minderwert muss berechnet werden

Für die Berechnung des Minderwerts gibt es keine einheitliche Methode. In der Regel wird aus der Summe der voraussichtlichen Reparaturkosten und dem Wiederbeschaffungswert ein Prozentsatz gebildet. Je nach Fahrzeugalter, Kilometerstand und Art der Reparatur kann die Wertminderung zwischen null und maximal acht Prozent liegen, so die Richtlinien des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen (BVSK). Besonders hoch ist der Wertverlust nach einem Unfall bei Neuwagen.

»Auch bei Unfällen mit Gebrauchtwagen oder Bagatellschäden kann Betroffenen ein merkantiler Minderwert zustehen. Das haben bereits verschiedene Gerichtsurteile bestätigt. Versicherungen versuchen aber gerne, kleinere Unfallschäden abzutun. Darauf sollten sich Autofahrer nicht einlassen«, sagt Schröder. Laut Gesetz steht Geschädigten ein möglichst vollständiger Ausgleich des Schadens zu. Zudem haben Betroffene bei einem unverschuldeten Unfall das Recht auf einen Anwalt.