Unfall mit Nato-Fahrzeug So wird der Schaden reguliert

Bundeswehr, Militär, truppentransporter, unimog Foto: Daimler (Claws Tohsche)

Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen ist es schwieriger, an sein Geld zu kommen. Ähnliches gilt, wenn man mit einem Militärfahrzeug zusammenstößt.

Wer in Deutschland in einen Autounfall mit einem ausländischen Fahrzeug verwickelt ist, reguliert den Schaden mit Hilfe der Grünen Karte. Kollidiert man jedoch mit einem Militärfahrzeug, gelten andere Regeln, wie nun ein Autofahrer vor dem Oberlandesgericht Hamm erfahren musste.

Während bei den meisten Unfällen mit ausländischen Autos in Deutschland die Schadenabwicklung über das Büro Grüne Karte in Berlin gemanagt wird, ist für Nato-Fahrzeuge die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zuständig. Und zwar je nach Unfallort ein anderes Regionalbüro. Bei der Geltendmachung von Schäden muss zudem eine 90-Tages-Frist eingehalten werden. Geregelt ist das im sogenannten Nato-Truppenstatut.

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