Urteil Bei Unfällen können schon 11-jährige haften

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Läuft ein 11-jähriges Kind in der Dunkelheit zwischen parkenden Autos auf die Straße, obwohl es ein herannahendes Fahrzeug gesehen hat, begeht es einen schweren Verkehrsverstoß.

Laut Deutscher Anwaltverein (DAV) ist dieser Verstoß so massiv, dass das Kind alleine haftet. Der sonst wirksame Schutz von Kindern im Straßenverkehr entfalle hier. Ebenso trete die sonst üblicherweise entlastend wirkende Betriebsgefahr von Kraftfahrzeugen wegen der Schwere des Fehlverhaltens zurück. Das hat das Oberlandesgericht Naumburg beschlossen (AZ: 10 U 22/12).

Im vorliegenden Fall wollte ein 11-jähriges Mädchen bei Dunkelheit die Straße queren, um zu Kindern auf der anderen Straßenseite zu gelangen. Dazu ging es zwischen zwei parkenden Autos hindurch. Gemäß DAV sah sie den heranfahrenden Wagen zwar, meinte aber wohl, sie würde es schaffen. Die Autofahrerin konnte das Mädchen nicht sehen. Sie war mit 25 bis 30 km/h unterwegs, weil sie auf Kinder auf der anderen Straßenseite achtete.

Klage erfolglos

Die Klage gegen die Autofahrerin, so der DAV weiter, blieb ohne Erfolg. Sie habe laut Gericht nicht mit dem Auftauchen des Mädchens auf der Straße rechnen müssen. Ihre Geschwindigkeit sei ebenso angemessen gewesen. In diesem Falle könne auch nicht die allgemeine Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs der Fahrerin zur Last gelegt werden. Das Mädchen könne laut Richter erkennen, was sie tut. Sie hat das Auto gesehen, sei aber gleichwohl auf die Straße gerannt, obwohl die anderen Kinder sie daran durch Rufe hindern wollten. Das Mädchen habe also demnach erkennen können, dass sie unvernünftig handelt und sie besonders vorsichtig sein muss, wenn sie zwischen geparkten Autos hindurch die Straße betritt.