Urteil Alkohol: Bluttest ohne Richter

Polizei kann Alkoholsünder zur Blutprobe schicken Foto: Volker Hammermeister

Eigentlich braucht es einen Richter, um betrunkenen Autofahrern Blut abnehmen zu dürfen (Richtervorbehalt). Laut Landgericht Itzehoe können aber ausnahmsweise auchStaatsanwaltschaft oder Polizei eine Blutentnahme anordnen, etwa wenn Zeit im Verzug ist. So ergab der Atemalkoholtest bei einem Autofahrer 1,3 Promille, die daraufhin von den Polizisten angeordnete Blutprobe sogar 1,59 Promille. Der Fahrer klagte, weil das Blutergebnis ohne richterlichen Beschluss nicht als Beweis gelten dürfe. Das Gericht wies die Klage ab. Jeder Richter hätte sofort eine Blutprobe angeordnet. Außerdem habe angesichts der geringfügig über der Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit (1,1 Promille) liegenden Atemalkoholkonzentration die Gefahr bestanden, dass die Blutprobe bei jedweder Verzögerung als Beweismittel nicht mehr geeignet gewesen wäre.

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