Urteil Ausstieg aus Leasingvertrag

Leasingvertrag, Ausstieg Foto: Purwin

Leasing ist eine tolle Sache. Gerade Unternehmen, die sich für einen Fullservice-Vertrag entscheiden, müssen eigentlich nur das Auto zu Beginn der Laufzeit entgegennehmen und am Schluss wieder zurückgeben – um die ganzen Unannehmlichkeiten wie Wartung oder Reparatur kümmert sich die Leasinggesellschaft.Leasinggesellschaft bleibt Besitzer Im Gegenzug kassiert sie dementsprechend die monatlichen Raten. Das funktioniert meistens alles reibungslos. Treten allerdings bereits am Neuwagen eklatante Mängel auf, ist Ärger programmiert. Stichwort Gewährleistung. Besitzer des Autos im vertragsrechtlichen Sinne bleibt die Leasinggesellschaft. In der Regel überträgt diese aber die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche auf den Leasingnehmer, der damit sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Liefervertrag erhält. Also kann dieser etwaige Ansprüche wie ein Käufer gegenüber dem Hersteller oder Händler geltend machen. So geschehen in einem Fall, der nun vor dem Bundesberichtshof landete. Darin ging es um einen geleasten Neuwagen einer Kundin, der bereits kurz nach der Übergabe streikte. Da das zuständige Autohaus den Schaden nicht zur Zufriedenheit der Fahrerin beseitigen konnte, wollte sie vom Vertrag zurücktreten und das Auto zurückgeben – was der Händler ablehnte. Daraufhin zahlte die Leasingnehmerin ihre Raten nicht mehr, was wiederum die Leasinggesellschaft auf den Plan rief, die schließlich auf Erfüllung des Vertrags klagte.Einstellung der Zahlungen nicht rechtmäßigDie Richter entschieden in einem Grundsatzurteil, dass das eigenmächtige Einstellen der Zahlungen nicht rechtmäßig war. Ob die Rücktrittserklärung eines Leasingnehmers die Rückabwicklung des Kaufvertrags rechtfertige, bedürfe grundsätzlich einer gerichtlichenKlärung und stehe erst mit der Rechtskraft des Urteils fest. Aber: Laut Gericht müssen Kunden nicht über das komplette Verfahren hinweg weiterzahlen. Ab dem Zeitpunkt, an dem sie den Rücktritt einklagen, können sie die Zahlung der Leasingraten bis zu einer endgültigenEntscheidung vorübergehend einstellen (Az.: VII ZR 317/09).