Urteil Bei Kündigung Auto zurückgeben

Kündigung. Firmenwagen

Sowohl im Falle einer ordentlichen als auch bei einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss der Angestellte seinen Dienstwagen unverzüglich - gegebenenfalls vorläufig - zurückgeben. Das gilt auch, wenn sich die Parteien vor Gericht darüber streiten, ob die Maßnahme des Unternehmens gerechtfertigt ist. Anders sieht es aus, sollte die Kündigung offensichtlich unwirksam sein. Dann überwiegt laut LAG Nürnberg das Interesse des Arbeitnehmers an der Dienstwagennutzung die Interessen des Arbeitgebers, sein Vorhaben gerichtlich durchzusetzen (Az.: 7 Sa 521/10).

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