Urteil Bundesverfassungsgericht Stopp der Section Control gefordert

Jenoptik AG Section Control Foto: Jenoptik AG

Die Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen (LfD) sieht nach Bundesverfassungsgerichts-Beschlüssen keine Grundlage für Probebetrieb.

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) fordert, die erst am 14. Januar in Probebetrieb genommene Section Control zur abschnittweisen Geschwindigkeitsüberwachung sofort stillzulegen. Als Grund dafür nennt Christoph Lahmann, Stellvertreter der Landesbeauftragten, zwei aktuelle Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes zum Kennzeichenlesegerät. „Der Gesetzgeber muss nun eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für Section Control schaffen“, sagt Lahmann, „erst danach darf die Anlage wieder scharf geschalten werden.“ Als Grund dafür nennt die LfD die neuen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes, in dem die automatisierte Kraftfahrzeugkontrolle in Teilen als verfassungswidrig eingestuft wurden – was sich allerdings zunächst auf das Bayerische Polizeiaufgabengesetz und auf polizeirechtliche Vorschriften zur Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle in Baden-Württemberg und Hessen bezieht.

Die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes

Das Bundesverfassungsgericht hat in aktuellen Beschlüssen die ausnahmslose Erfassung aller Autokennzeichen zu Kontrollzwecken als Datenerhebung und damit als einen Eingriff in das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung der Betroffenen dargestellt und somit seine Entscheidung aus dem Jahr 2008 ausdrücklich geändert. Zu dieser Zeit hatte das Bundesverfassungsgericht noch angenommen, dass kein Grundrechtseingriff vorliegt, wenn Kennzeichen zwar erhoben aber sofort wieder spurenlos gelöscht werden, sofern es zu keiner Auffälligkeit gekommen ist – also bei sogenannten Nichttreffern. „Wenn auch Nichttreffer als Eingriff in das Grundrecht gewertet werden, entstehen so täglich mehr als 15.000 Eingriffe“, so ein Sprecher der Landesbeauftragten.

Die Pilotanlage Section Control

Die Section Control (abschnittsweise Geschwindigkeitsüberwachung) auf der B6 in der Region Hannover zwischen den Ortschaften Gleidingen und Laatzen in Fahrtrichtung Hannover misst auf einem Streckenabschnitt von etwa 2,2 Kilometer, ob die rund 15.000 täglich passierenden Fahrzeuge hier die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h einhalten. Das Pilotprojekt startete am 14. Januar und ist zunächst auf 18 Monate begrenzt. Die Section Control kann auch verschiedene Fahrzeugtypen differenziert erfassen. Betreiber der Anlage ist die Polizei Hannover, die Region Hannover die zuständige Bußgeldbehörde.

Innenministerium sieht keine Veranlassung für eine Unterbrechung

Eine Veranlassung, die Pilotierung zu unterbrechen, sieht dagegen das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport dagegen nicht – „gerade auch angesichts des laufenden Gesetzgebungsverfahrens“. Unstreitig sieht das Ministerium dagegen, dass die Section Control längerfristig nur auf einer speziellen Rechtsgrundlage angewendet werden kann und diese im neuen reformierten Niedersächsichen Polizeigesetz NSOG) schaffen. Für die zeitlich begrenzte Erprobung könne die polizeiliche Generalklausel gemäß Paragraf 11 NSOG herangezogen werden. Die Rechtsauffassung der Landesdatenschutzbeauftragten nehme das Ministerium ernst, teile deren Auffassung jedoch nicht. Ein Austausch der Positionen habe bereits stattgefunden