Urteil Fahrzeugschein darf ins Auto

Fahrzeugschein, Handschuhfach, Versicherung Foto: Thorsten Schönfeld

Bloß nicht den Fahrzeugschein im Handschuhfach liegen lassen, denn wenn das Auto geklautwird, zahlt die Versicherung nichts – diese Meinung ist unter Autofahrern weit verbreitet. Doch das Oberlandesgericht Oldenburg hat unlängst in einem Urteil genau das Gegenteil entschieden. Demnach spielt es bei einem Diebstahl überhaupt keine Rolle, ob sich der Fahrzeugschein im Auto befunden hat oder nicht. Denn, so erklärten die Richter, der Entschluss, das Auto zu stehlen, werde vorab gefasst. Der Täter könne gar nicht wissen, ob sich die Papiere im Auto befinden und sich das Diebesgut damit besser verwerten lässt.Somit sei auch keine Gefahrerhöhung durch den Eigentümer gegeben – die Kaskoversicherung muss in jedem Fall zahlen (Az.: 5 U 153/09).

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