Urteil Falschparken: Führerschein weg

Auch Falschparken kann den Führerschein kosten Foto: Götz Mannchen

Punkt für Punkt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Wer auf seinem Verkehrssünderkonto in Flensburg 18 Zähler ansammelt, ist die Pappe los – egal weswegen letztendlich der kritische Stand erreicht wird. Auch das falsche Abstellen des Fahrzeugs kann dann zum Verhängnis werden. Im vorliegenden Fall erhielt ein Autofahrer aus Ludwigshafen für mehrfaches Parken ohne Parkschein eine Geldbuße von 40 Euro und einen Punkt. Da seine Kartei bereits 17 Einträge aufwies, musste er seinen Führerschein abgeben. In der Annahme, dass wegen eines Parkvergehens die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden könne, legte der Mann sofort Widerspruch ein und stellte außerdem einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Neustadt – ohne jedoch Erfolg damit zu haben. Denn die Richter stellten fest: Durch das Erreichen von 18 Punkten erweise man sich unwiderleglich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Jeder Eintrag einer Ordnungswidrigkeit ins Verkehrszentralregister sei rechtens, wenn – wie im Falle des Antragstellers – eine Geldbuße von mindestens 40 Euro festgesetzt worden sei (Az.: 3 L 664/10.NW).

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