Urteil Halteverbot: Abschleppen gilt

Halterverbot, Abschleppen

Es bringt nichts, ein vermeintlich unlogisches Halteverbot infrage zu stellen. Im Gegenteil. Wer es ignoriert, riskiert, dass die Polizei sein Auto unverzüglich abschleppen lässt – und das völlig zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Berlin entschied (Az.: VG 11 K 279.10). Ein Autofahrer hatte im absoluten Halteverbot vor einer jüdischen Schule geparkt – die Polizei hatte dort eine Sicherheitszone eingerichtet. Die Folge: Auto weg, 125 Euro Strafe.

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