Urteil Schaden: Smart Repair geeignet

Smart Repair Foto: Achim Purwin

Bei kleineren Unfallschäden gilt Smart Repair als geeignete Reparaturmethode. Geschädigte müssen sich laut Landgericht Saarbrücken wegen der Schadenminderungspflicht darauf verweisen lassen.

Dellen im Auto schlagen manchmal ganz schöne Wellen. Meistens dann, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer schuld ist und es um die Schadenregulierung geht, ist Streit programmiert. So zum Beispiel in einem Fall vor dem Landgericht Saarbrücken. Der Fahrer des einen Autos hatte seine Tür ein wenig unachtsam geöffnet und prompt den Parknachbarn getroffen. Die Folge: eine kaum sichtbare Delle. Da die Schuldfrage eindeutig war, ging es also lediglich um die Art und Weise, wie der Schaden zu beheben sei.

Der Besitzer des getroffenen Wagens ließ ein Gutachten erstellen, das zu dem Schluss kam, besagte Delle bedarf einer groß angelegten Instandsetzung nebst Neulackierung und sogenannter Lackton-Angleichung zu den benachbarten Fahrzeugteilen. Macht summa summarum 964,88 Euro plus 100 Euro Wertminderung. So viel wollte der Verursacher wiederum nicht bezahlen und holte seinerseits ein Gutachten ein, das die Smart-Repair-Methode zugrunde legte. Da hier lediglich das Ausdrücken der Delle ohne Lackierung anstünde, beliefen sich die Reparaturkosten nur auf 293,10 Euro.

Schadenminderungspflicht

Die Richter entschieden, dass Smart Repair in diesem Fall die geeignete Reparaturmethode ist. Die Smart-Repair-Methode stelle grundsätzlich eine gleichwertige Möglichkeit zur Reparatur eines leichten Schadens dar, auf die sich der Geschädigte wegen seiner Schadenminderungspflicht verweisen lassen müsse. Eine solche Reparatur entspreche dem Qualitätsstandard einer markengebundenen Fachwerkstatt und sei einer dortigen Reparatur fachlich gleichwertig, heißt es in der Urteilsbegründung (Az.: 13 S 216/09).