Urteil Schadenersatz: Brechen im Taxi

Taxi, Schadenersatz Foto: Thomas Küppers

Taxifahrer wissen: Betrunkene meiden, die versauen das Auto. Kinder können das auch, aber da haften ja die Eltern. Weit gefehlt! Übergibt sich ein Kind in einem Taxi, müssen die Eltern die Reinigung nur dann übernehmen, wenn sie schon vor der Fahrt Anzeichen von Übelkeit bemerkt hatten. In einem Fall des Amtsgerichts München blieb ein Taxifahrer auf den 990 Euro fürs Saubermachen und Ersatzauto sitzen (Az.: 155 C 16937/09).

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