Urteil Unfall: Feuerwehr kassiert

Unfall: Der Einsatz der Feuerwehr kann teuer werden Foto: Karl-Heinz Augustin

Mitgehangen, mitgefangen: Muss die Feuerwehr zu einem Verkehrsunfall ausrücken, kann sie für ihre Tätigkeit alle Beteiligten zur Kasse bitten – egal ob sie schuld waren oder nicht.Denn wer am Straßenverkehr teilnehme, trage grundsätzlich die Betriebsgefahr des Fahrzeugs, auch bei unverschuldeten Unfällen (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Az.: OVG 1 N 65.10). Allerdings könne man sich die Gebühren vom Unfallverursacherhinterher zurückholen.