Urteil Unfall: Hänger-Kasko zahlt mit

Hänger-Versicherung zahlt bei einem Unfall die Hälfte

Sind Zugfahrzeug und Anhänger bei unterschiedlichen Gesellschaften versichert, müssen bei einem Unfall beide Versicherungen den Schaden jeweils zur Hälfte tragen. Das hat in letzter Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: IV ZR 279/08). Der Fahrer eines Gespanns war auf nasser Fahrbahn ins Schleudern geraten, wobei er einen Gartenzaun und ein am Straßenrand geparktes Auto beschädigte sowie eine Passantin verletzte. Die Versicherung des Zugfahrzeugs regulierte den Schaden und verlangte daraufhin die Hälfte von der Assekuranz des Hängers zurück. Zu Recht, wie die BGH-Richter entschieden: Zugfahrzeug und Hänger bildeten eine untrennbare Haftungseinheit.